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Dienstag, 29. April 2008

Eintrag nicht vergessen - Eintrag nicht vergessen

Durch Freibeträge kann man sein "Netto" erhöhen. Allerdings ist dafür ein Eintrag in der Lohnsteuerkarte ... mehr
 
 

Belastung steigt - Burnout und Depression in der Arbeitswelt immer häufiger

Die Zahl der psychischen und Verhaltensstörungen in der Arbeitswelt nimmt weiter zu.  mehr

Gesetzliche Informationspflichten - Satire oder Verbraucherschutz?

Die vom Gesetzgeber angeordneten Hinweis-, Belehrungs- und Informationspflichten nehmen beständig zu. ... mehr

Kontoauszüge müssen verständlich sein

Das OLG Celle hat mit dem Urteil 3 U 38/04 eine Entscheidung zugunsten der Transparenz von Kontoauszügen ... mehr
 

Donnerstag, 17. April 2008

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Die besten Basis-Rentenversicherungen

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift Finanztest 38 klassische Rürup-Renten für Frauen und Männer unter die Lupe genommen. Wie Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen vor der Presse in Berlin ausführte, ergaben sich bei den einzelnen Anbietern große Leistungsunterschiede.

„Aber sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern hatten wir immerhin je drei ‚sehr gute' Produkte", erläuterte Tenhagen. „Testsieger sind die Angebote von Cosmos Direkt, Europa und der Debeka."

Für den Test wurde ein Musterkunde angenommen, der im Alter von 40 Jahren jährlich 6.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlt und ab dem 65. Lebensjahr hieraus eine Rente beziehen will. Eine Todesfallleistung wurde nicht unterstellt.

Nicht untersucht wurden Rürup-Renten, die als Fondspolice verkauft oder in einer Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung vertrieben werden.

Bei gleiche Ansparleistung knapp 100 Euro Rente weniger

CosmosDirekt zum Beispiel zahlt nach den Test-Ergebnissen dem männlichen Musterkunden nach 25 Jahren Einzahlung eine garantierte Rente von monatlich 821 Euro. Bei der Barmenia sind es mit 722 Euro fast 100 Euro weniger – bei gleicher Ansparleistung.

Einschließlich der Überschüsse steigt die Differenz auf knapp 250 Euro. Und auf 25 Jahre Rentenbezug hochgerechnet kommen Differenzen von fast 30.000 Euro bei der garantierten Rente und von über 70.000 Euro bei den prognostizierten Werten zusammen.

Die zehn besten Basis-Rentenversicherungen laut Finanztest

Versicherer

Tarif

Finanztest- Urteil

Garantierte monatl. Rente

Frauen

Cosmos Direkt

Basisrent/RBA

Sehr gut (1,3)

741 Euro

Europa

E-R1 B

Sehr gut (1,4)

731 Euro

Debeka

Basisrente/BA3

Sehr gut (1,5)

722 Euro

WGV

Basisrente/LB

Gut (1,8)

736 Euro

Hanse Merkur

Basiscare/R7

Gut (1,9)

729 Euro

Fortis

Rente Classic/LB

Gut (2,1)

678 Euro

Hannoversche

Basisrente Klassik/RB4

Gut (2,1)

718 Euro

Volkswohl Bund

Basis-Rente SAFE/BSR

Gut (2,1)

692 Euro

Delta Lloyd

Basisrente classic/HAL

Gut (2,3)

732 Euro

HUK-Coburg

Basisrente/BRA

Gut (2,4)

694 Euro

Männer

Cosmos Direkt

Basisrent/RBA

Sehr gut (1,3)

821 Euro

Europa

E-R1 B

Sehr gut (1,4)

810 Euro

Debeka

Basisrente/BA3

Sehr gut (1,5)

799 Euro

WGV

Basisrente/LB

Gut (1,8)

814 Euro

Hanse Merkur

Basiscare/R7

Gut (1,9)

812 Euro

Fortis

Rente Classic/LB

Gut (2,1)

751 Euro

Hannoversche

Basisrente Klassik/RB4

Gut (2,1)

793 Euro

Volkswohl Bund

Basis-Rente SAFE/BSR

Gut (2,1)

766 Euro

Delta Lloyd

Basisrente classic/HAL

Gut (2,3)

812 Euro

SDK

Basisrente/BT0M

Gut (2,4)

767 Euro

Modellkunden geboren am 30.12.1967, Vertragsbeginn 1.1.2008, 25 Jahre Beitragszahlung, Jahresbeitrag 6.000 Euro

Quelle: Finanztest 5/2008

Wie bewertet wurde

In die Qualitätsbeurteilung gingen vier Elmente ein: Die Rentenzusage wurde mit 45 Prozent bewertet und der Anlageerfolg mit 35 Prozent. Flexibilität und Transparenz wurden ein Gewicht von zehn Prozent zugemessen.

Gerade beim Thema Flexibilität (etwa Beitragsanpassungen oder Verlegung des Rentenbeginns) hätten viele Angebote Mängel aufgewiesen, führte der Leiter der Abteilung Finanzdienstleistungen, Stephan Kühnlenz, in seinem Redebeitrag aus.

Der Test helfe, die richtigen Produkte zu finden. „Die Testsieger bieten alle hohe, feste Rentenzusagen mit guten Chancen auf beachtliche Überschüsse", erklärte Kühnlenz. Und auch mit Blick auf Flexibilität und Transparenz fänden sich gute Produkte, um mit der Rürup-Rente die Rentenlücke zu schließen.

 

Finanztest: Rürup-Vertrag gut überlegt abschließen

Finanztest-Chefredakteur Tenhagen warnte davor, voreilig einen Rürup-Vertrag abzuschließen. „Denn ein Rürup-Vertrag ist eine echte Lebensentscheidung."

Das Geld sei endgültig festgelegt und auch nicht übertragbar, beleihbar, kapitalisierbar oder vererbbar. Im Krisenfall könne man anders als bei Riester-Verträgen nicht an sein Geld. Auch seien die Wechselmöglichkeiten zu einem Anbieter mit besseren Konditionen begrenzt, wie der Test ergeben habe, führte Tenhagen weiter aus.

„Die von uns geprüften Angebote machen es für die Kunden teuer, in unterschiedlichen Jahren je nach finanzieller Leistungsfähigkeit unterschiedlich viel einzuzahlen." Ein wirtschaftliches Auf und Ab bestimme aber das Berufsleben viele Selbstständiger.

Quelle: VersJ vom 16.4.08

Gesundheitssystem - Bittere Pillen für Kassenpatienten

Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts", sagt der Volksmund. Das erklärt, warum derzeit hochemotional über eine Studie debattiert wird, die nichts anderes war als ein Rundruf bei 189 Fachärzten. Heraus kam, was fast alle schon wussten: dass Kassenpatienten länger auf Termine warten als privat Versicherte. Willkommen im Land der „Zwei-Klassen-Medizin".

Mit der Gesundheitsreform könnte es für Kassenpatienten demnächst jedoch noch schlimmer kommen. „Gesetzlich Versicherte könnten vom Zugang zu innovativen Medikamenten abgeschnitten werden", befürchtet Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld. Der Gesundheitsökonom hat gerade gemeinsam mit 28 Kollegen des renommierten Vereins für Socialpolitik einen Warnschuss Richtung Bundesgesundheitsministerium abgefeuert. In einer dreiseitigen Stellungnahme an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zerpflücken die Gesundheitsexperten die Pläne der Institutsspitze. Wörtlich heißt es in dem Papier: Die Vorstellungen des IQWIG sollten in wichtigen Punkten „verbessert werden, um Schaden von der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden".

Das IQWIG ist im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums maßgeblich an Entscheidungen beteiligt, welche Arzneimittel und Therapien von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht. Nach der Gesundheitsreform soll das Institut auch feststellen, ob die Kosten, die für neue Medikamente anfallen, im richtigen Verhältnis zu dem Nutzen stehen, den die Produkte den Patienten bringen.

Eine solche Kosten-Nutzen-Bewertung ist weitgehend unumstritten, schließlich sollen Pharmaunternehmen nicht mit teuren Scheininnovationen zulasten der Beitragszahler ihre Gewinne aufbessern. Zudem machen andere Länder längst vor, dass sich so sparen lässt. Doch über die Methodik, wie Kosten und Nutzen gemessen und bewertet werden sollen, gibt es erbitterten Streit.

Dabei geht es um ethisch heikle Fragen. Wie viel darf ein zusätzliches Lebensjahr kosten? Soll die Versichertengemeinschaft für Medikamente zahlen, die Erkrankten nur eine höhere Lebensqualität, nicht aber mehr Lebenszeit bringen? Und: Wie beurteilt man Medikamente, zu denen es noch keine ausreichenden Studien gibt?

„So, wie das jetzt geplant ist, schadet das der Forschung und damit auch den Patienten", kritisiert Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen, einer der Unterzeichner des Protestbriefes. Die Anreize für die forschenden Unternehmen würden völlig falsch gesetzt. „In Bereichen, in denen schon lange keine Fortschritte mehr erzielt wurden, lohnt es sich künftig erst recht nicht mehr, zu investieren", sagt der Experte. „Was das Institut bisher vorgelegt hat, entspricht nicht den internationalen Standards", sagt sein Kollege Greiner und fügt hinzu: „Werden die Vorschläge so umgesetzt, hängt es zukünftig von Zufälligkeiten ab, ob Arzneimittel erstattet werden."

Im IQWIG gibt man sich zugeknöpft. „Zu einzelnen Stellungnahmen geben wir keinen Kommentar ab", heißt es. Man werde die rund 50 Erklärungen, die bis zum Fristende in der vergangenen Woche eingegangen seien, sichten, debattieren und sich dann an einen zweiten Entwurf zur Methodik machen. „Ich habe allerdings wenig Hoffnung, dass die sich noch grundlegend umstimmen lassen", sagt Greiner.

Patientenvertreter wie Wolfram-Arnim Candidus setzen derweil auf öffentlichen Druck. Seit Monaten hastet er von Pressekonferenz zu Podiumsdiskussion, beim Leiter des IQWIG, Peter Sawicki, war er auch schon. „Ich habe die große Sorge, dass es nur noch ums Kostensenken geht und nicht mehr um Lebensqualität", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, „wir steuern immer mehr in ein System, in dem eine unsoziale Mangelverwaltung und schleichende Rationierung herrschen."

Schuld daran sei die Politik, sagt Candidus, nicht etwa der einzelne Arzt, dem man auch wegen der längeren Wartezeiten für Kassenpatienten keine Vorwürfe machen könnte. „Das System ist falsch", sagt er. Schließlich würden Ärzte für die Behandlung gesetzlich Versicherter zu schlecht bezahlt, für privat Versicherte fließt mehr Geld.

Quelle: Wirtschaftswoche vom 10.4.08

Kinderglück und Krankenversicherung

HANDELSBLATT, Donnerstag, 10. April 2008, 11:53 Uhr

Gesundheitsreform

Kinderglück und Krankenversicherung

Gesetzlich oder privat? Was die Krankenversicherung für Kinder kostet, worauf Eltern achten sollten.

Gesetzlich versicherte Eltern:

Das ist der unschlagbare Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Kinder sind über in Deutschland gemeldete und dort versicherte Eltern automatisch und kostenlos mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelkind oder eine ganze Horde handelt. Gut versorgt sind sie dort allemal: Die über Jahre gehenden Vorsorgeuntersuchungen, Pflichtprogramm aller Kassen, geben keinen Grund zur Klage; ebenso werden GKV-Kinder in der Praxis oder im Krankenhaus nicht schlechter behandelt als in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Abkömmlinge.

Gerade dieser Vorteil lässt viele freiwillig gesetzlich Versicherte, die dank ihres Einkommens über der Bemessungsgrenze längst zur privaten Konkurrenz hätten wechseln können, bei den Gesetzlichen bleiben. Das trifft sich gut – aus Kassensicht: Sie sind diejenigen, die Monat für Monat den höchsten Beitrag bezahlen.

Das sollten Eltern wissen:

Eigene Einkünfte:

Sobald der Sprössling, und sei er noch so klein, über eigene Einnahmen zum Beispiel aus einer Halbwaisenrente oder über Kapitaleinkünfte aus einem Erbe verfügt, müssen sie ihn zusätzlich versichern; für 100 bis 120 Euro, je nach Kasse. Damit zahlen sie fast genau so viel wie für eine private Krankenversicherung. Extra versichert werden müssen Kinder ab Einkünften von derzeit monatlich 355 Euro, was zum Beispiel Zinsen aus 80 000 Euro Festgeld entspricht. Arbeiten Tochter oder Sohn schon, markiert der 400-Euro-Job die Grenze.

Ein Elternteil privat, einer in der GKV:

Ist die Mutter in der GKV, ist das Kind bei ihr nur kostenlos mitversichert, wenn das Einkommen des PKV-Vaters nicht höher als das der Mutter ist und zudem monatlich nicht über 4 012,50 Euro liegt. Ist die Mutter privat versichert und der Vater gesetzlich, gilt das Ganze andersherum.

Elternzeit in Mischehen wird teuer:

Das Kind bleibt nur familienversichert, wenn alle genannten Bedingungen weiter erfüllt sind. Das heißt: Bleibt die GKV-versicherte Mutter daheim, ist das Kind nur so lange in der GKV, wie der PKV-Gatte nicht über 4 012,50 Euro brutto im Monat verdient. Ansonsten muss es zu den Privaten. Ist die Mutter in der PKV und für ein Jahr in Elternzeit, ist das Kind beim Vater ebenfalls nur dann ein Fall für die Gesetzliche, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Verdient er über der Grenze, muss das Kind in die PKV.

Privat versicherte Eltern:

Hier liegt der Fall einfach: Jedes Kind bekommt einen eigenen Versicherungsvertrag – und das kann kosten. Zurzeit liegen die Beiträge je nach Kasse im Schnitt bei 130 Euro für ein Kind, das gleich mit der Geburt Kunde wird. Der monatliche Beitrag erhöht sich im Laufe der Jahre nicht grundsätzlich, beispielsweise durch das steigende Alter, sondern nur um die allgemeinen Beitragssteigerungen in dem Tarif.

Unterstellt man nur eine moderate Anhebung über die Jahre, zahlen Eltern von der Geburt bis zum 18. Geburtstag rund 30 000 Euro. Dafür könnten die Freiwilligen in der GKV ihrem Nachwuchs mehr als eine nette Zusatzversicherung gönnen und kommen auf ein vergleichbares Leistungsniveau.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 12, 17.03.2008

Policen vom Grabbeltisch

Aldi kooperiert mit Signal Iduna

Policen vom Grabbeltisch

Die Lebensmittelketten Aldi Nord und Aldi Süd planen die Zusammenarbeit mit dem Versicherer Signal Iduna. Schon bald sollen diverse Policen zum festen Angebot der Discounter gehören.

 

Der Discounter Aldi will sein breites Filialnetz für den Vertrieb von Versicherungen nutzen. Die Lebensmittelketten Aldi Nord mit Sitz in Essen und Aldi Süd in Mülheim an der Ruhr wollen nach Informationen der Financial Times Deutschland künftig neben Lebensmitteln und Haushaltswaren auch Privathaftpflicht-, Unfall-, Hausrat- oder Reiseversicherungen anbieten. Aldi will dabei mit der Dortmunder Signal Iduna kooperieren. Die Verhandlungen seien weit fortgeschritten, hieß es.

Aldi-Nord und die Gewerkschaften

Moral zum Discount-Tarif

Die Unternehmen kooperieren bereits jetzt. Signal Iduna - mit 4,6 Milliarden Euro Prämie einer der zehn größten deutschen Personenversicherer - deckt seit Jahren den Fuhrpark und andere Risiken bei Aldi Nord. Für Signal Iduna sei die angestrebte Vereinbarung ein wichtiger Schritt beim Ausbau der Vertriebskapazitäten. Im heftig umkämpften Markt um Privatkunden suchen die Versicherer zunehmend neue Verkaufskanäle.

Hart umkämpfter Markt

Im heftig umkämpften Markt um Privatkunden suchen die Versicherer zunehmend neue Verkaufskanäle. Einzelhändler sind dabei gefragt, allerdings sind die Erfahrungen gemischt. Die Düsseldorfer Versicherer Arag und Rheinland verkauften in einer auf zehn Tage begrenzten Aktion bis zum vergangenen Wochenende 5000 Stück von ihrer "Deutschland-Rente" über Plus-Märkte.

Weniger positiv verlief die Kooperation von Axa und Tchibo, die 2002 begann und von dem Versicherer 2004 beendet wurde. Seitdem arbeitet Tchibo mit der Gothaer-Tochter Asstel. HUK-Coburg scheiterte mit dem Versuch einer Kooperation mit Schlecker.

Quelle: (sueddeutsche.de/dpa/Reuters/jkf/mel)

Was heißt eigentlich "unverzüglich"?

Was heißt eigentlich „unverzüglich"?

Bei der Anzeige eines Schadens gegenüber einem Unfall-Versicherer ist die Grenze des Unverzüglichen dann überschritten, wenn der Versicherte den Schaden erst nach längerer Zeit meldet, obwohl er während dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Schmerzen in ärztlicher Behandlung war.

Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 festgestellt (Az.: 20 U 167/07).

Verletzung der Halswirbelsäule

Der Kläger erlitt nach eigenen Angaben im April 2001 bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung der Halswirbelsäule.

Obwohl er über anhaltende Beschwerden klagte, wegen derer er über Monate hinweg ärztlich behandelt wurde, meldete er den Vorfall erst im März des Folgejahres seinem Unfallversicherer.

Als Begründung für seine späte Meldung trug er vor, dass er sich erst vollständige Klarheit über die Unfallfolgen und die sich daraus ergebenden Ansprüche habe verschaffen wollen.

Verstoß gegen Anzeigepflicht

Der Unfall-Versicherer lehnte es ab, die vom Kläger geforderte Invaliditätsleistung von mehr als 50.000 Euro zu erbringen. Denn seines Erachtens hatte der Versicherte in grob fahrlässiger Weise gegen seine Anzeigepflicht verstoßen.

Nach dem von dem Verletzten in erster Instanz angerufenen Kölner Landgericht schloss sich auch das Oberlandesgericht der Argumentation des Versicherers an. Nachdem das Gericht den Kläger in einem Beschluss darauf hingewiesen hatte, dass seine Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz keinen Erfolg haben werde, zog dieser seine Klage zurück.

Gemäß § 9 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung ist ein Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, einen Unfall, welcher voraussichtlich eine Entschädigungs-Pflicht des Versicherers herbeiführen wird, unverzüglich schriftlich zu melden. Diese Verpflichtung hat der Kläger nach Überzeugung des Gerichts zumindest grob fahrlässig verletzt.

Von den Grenzen der Unverzüglichkeit

Auch wenn nach dem Wortlaut der Bedingungen nur Unfälle angezeigt werden müssen, die voraussichtlich zu einer Leistungspflicht des Versicherers führen werden, darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass ein Versicherungsnehmer bis zur vollständigen Klarheit über die möglichen Unfallfolgen mit der Anzeige des Schadens warten darf – so das Gericht.

Die Grenze der Unverzüglichkeit wird vielmehr dann überschritten, wenn der Versicherte den Unfall erst nach längerer Zeit meldet, obwohl er sich während dieser Zeit aufgrund anhaltender und sich nicht bessernder Schmerzen in ärztlicher Behandlung befindet.

Ein medizinischer Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Kläger auch noch im September 2001 unter erheblichen Beschwerden litt und dieser Zustand seitdem unverändert anhielt. Angesichts dessen hätte dem Kläger nach Überzeugung des Gerichts spätestens zu diesem Zeitpunkt klar sein müssen, nicht lediglich an den Folgen einer Bagatellverletzung zu leiden. Er hätte den Unfall daher spätestens zu dieser Zeit seinem Versicherer melden müssen.

Kenntnis einer möglichen Invalidität nicht erforderlich

Dabei war es unerheblich, ob der Kläger schon zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von einer möglichen Invalidität in Folge des behaupteten Unfalls hatte. Die Anzeigepflicht dient nämlich nach Meinung der Richter zunächst einmal nicht der Geltendmachung von Ansprüchen, sondern der Anzeige eines Ereignisses, aus dem sich eine Leistungspflicht des Versicherers ergeben könnte.

Der Versicherer soll so in die Lage versetzt werden, möglichst schnell eigene Ermittlungen anzustellen. Denn je länger ein Unfall zurückliegt, umso schwerer ist es für den Versicherer, auch mitwirkende Ursachen objektiv festzustellen.

Nach all dem hatte die Berufung des Versicherten gegen das erstinstanzliche Urteil keine Aussicht auf Erfolg.

Quelle VersJ vom 16.4.08

Dienstag, 15. April 2008

aktiencheck.de: Thielert - Finger weg!!!

Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" raten die Finger von der Thielert-Aktie (ISIN DE0006052079/ WKN 605207) zu lassen.
 
Die Aktie des Flugzeugmotorenherstellers habe einen Rückgang von über 40% verzeichnet. Der Kurseinbruch sei auf akute Liquiditätsnöte zurückzuführen gewesen, die durch verzögerte Auslieferungen an den Flugzeughersteller Cessna entstanden seien. Unternehmensgründer Thielert habe durch den Verkauf seines gesamten Aktienpakets die dringend benötigten 13,6 Mio. EUR nachgeschossen. Dennoch würden in den kommenden zwölf Monaten weitere 20 bis 24 Mio. EUR fehlen, die man durch eine Kapitalerhöhung aufbringen wolle.
 
Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" haben bereits seit November 2006 wiederholt vor einem Einstieg in die Thielert-Aktie gewarnt, zuletzt vor zwei Wochen. Jetzt heiße es erst recht: Finger weg! (Ausgabe 56 vom 11.04.2008)
 
(Quelle: aktiencheck.de - 11.04.2008/ac/a/nw)

Freitag, 11. April 2008

Kuriose Klagen und Urteile - Was tun, wenn der Parkplatz zu klein für das Auto ist...

In Kooperation mit Anwaltseiten24.de präsentieren wir Ihnen jeden Freitag kuriose Klagen und Gerichtsurteile. mehr
 

Pause im Internet - Zehn Minuten privates Surfen steigert Leistungsfähigkeit

Eine digitale Pause von zehn Minuten reicht, um Stress abzubauen und Verspannungen zu reduzieren. Dies ... mehr

Neue Chance für Gläubiger - Das europäische Mahnverfahren

Bald gibt es die Möglichkeit, für grenzüberschreitende Forderungen in allen EU-Mitgliedsstaaten Vollstreckungstitel ... mehr

Guter digitaler Ruf für erfolgreiche Bewerbung unerlässlich

Das Web 2.0 hat die Bewerbungsverfahren stark verändert. Karrierenetzwerke wie Xing gewinnen zunehmend ... mehr

Während der Arbeitszeit - Keine gewerkschaftlichen E-Mails

E-Mails mit gewerkschaftlichem Inhalt dürfen ohne Zustimmung der Firmenleitung nicht verschickt werden. mehr

Unternehmenserfolg - Vier Kriterien, die eine gute Führungskraft erfüllen sollte

Wenn Mitarbeiter unzufrieden sind und schlechte Leistungen erbringen, dann sind in erster Linie ihre ... mehr

Ebay - Widerrufsrecht auch bei "Hardware zum Ausschlachten"

OLG Hamm bejaht Verbraucherrechte trotz Verkaufs "ausschließlich an Gewerbetreibende". mehr

Donnerstag, 10. April 2008

Geld verdienen im Internet!??

Geld verdienen im Internet!??

 

Auch Sie haben sich – wie viele Andere Menschen auch – sicher schon diese Frage gestellt.

 

Mit die Einfachste Antwort auf die Frage „Wie kann ich im Internet Geld verdienen?" ist die: Ebay. Nun, in der Tat; eine sehr einfache Antwort. Allerdings gilt es zu beachten, dass gewerbsmäßiger Verkauf über Ebay nicht nur Vorteile, sondern auch einige Fallstricke mit sich bringt. Man denke nur an den vorherrschenden Abmahnwahn einiger Ebay-Mitglieder und deren dahinter stehenden Kanzleien. Hier Bilderklau, da eine Urheberrechtsverletzung, weil jemand den Text von der Konkurrenz "übernommen" hat. Schon gerät das Ebay-Business ins stocken – wenn nicht sogar ins wanken und gänzlich aus den Fugen.

 

Und geben Sie zu: Wie schnell lässt man sich verleiten – erst recht wenn man auf das (erträumte) Geld angewiesen ist.

 

Ach so, bliebe noch Antwort auf die Frage: „Was verkaufe ich überhaupt über Ebay?".

 

Wenn Sie sich daran erfreuen möchten, dass Ihre Kunden den, für übers Wochenende gekauften 52" TFT-Fernseher (um Samstags den Kollegen bei Bier & Fußball etwas vorzuprahlen) Dienstags wieder zurückschicken und Ihr Geld verlangen, Ihnen der Distributor die Rücknahme verweigert und…

 

…das ließe sich jetzt noch beliebig fortsetzen. Eben so wie es in der Realität ist. Aber Sie haben sicher gleich gemerkt: Sie sitzen als Händler immer irgendwie in der Falle.

 

Seien Sie ehrlich: Auch Sie sind ab und an irgendwo Kunde und möchten Ihr Recht als eben solcher bekommen. Sehen Sie. Online-Handel ist mit Sicherheit nichts für Anfänger.

 

Außerdem sollte man von sog. OpenSource-Shop-Lösungen lieber die Finger lassen. Nur selten lassen sich Sicherheitsstandards kostengünstig integrieren. Kauflösungen sind da schon eher geeignet; eignen sich aber allenfalls für Nischenanbieter mit eigenen Produkten und die nicht, wie 798 Mio. andere Shopbetreiber auch, vom Wohnzimmertisch aus PCs, TFTs, WLAN-Router etc. verkaufen.

 

Man könnte die Thematik auf „Buchdicke" vertiefen. Könnte. Aber warum sollte man sich hier die Zeit mit lesen vertreiben, wenn es auch einfacher geht? Eben.

 

Der Einfachheit halber nun die Lösung.

 

Arbeiten Sie mit den größten und namhaftesten Kaufhäusern zusammen und verdienen Sie am „Empfehlungsmarketing".

 

Dazu lesen Sie am besten >hier< weiter

 

So sieht die Lösung in der Praxis aus.

 

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Aber nicht voreilig handeln! Überlegen Sie sich Ihren Namen in aller Ruhe und bedenken Sie, dass er evtl. schon vergeben ist. Also Alternativen ausdenken. Am besten 5 bis 10 Stück.

 

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In einer der nächsten Beiträge beschäftigen wir uns mit der frage „Wie werbe ich im Internet effektiv"

 

Danke für Ihr Interesse – Besuchen Sie uns bald wieder!

Montag, 7. April 2008

Kuriose Klagen und Urteile - Bambus aus dem Gartencenter: Das große Fischsterben

In Kooperation mit Anwaltseiten24.de präsentieren wir Ihnen jeden Freitag kuriose Klagen und Gerichtsurteile. mehr
 
 
 
 

Aufdringliche Beratung unerwünscht - Frust im Einzelhandel

Der Kundenfrust im Einzelhandel nimmt massiv zu und bewirkt eine Verschiebung zugunsten der Online-Shops. ... mehr
 
 

Anhörung des Arbeitnehmers - Kündigung bei Straftat-Verdacht

Nicht nur die Tat selbst, sondern auch der Verdacht einer strafbaren Handlung rechtfertigt eine Kündigung. ... mehr
 

Kontrolle lohnt sich nicht - Aufsichtsräte verdienen im Schnitt nur 18.000 Euro im Jahr

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan des Unternehmens. Vergütet wird diese wichtige Funktion in der ... mehr
 

"Bespitzelung" von Mitarbeitern per Videoüberwachung - Ist das zulässig?

Wie sich zeigt, war Lidl nicht der einzige Konzern, der seine Mitarbeiter überwacht hat. Rechtsanwalt ... mehr
 

MittelstandsMonitor 2008 - Mittelstand in robuster Verfassung

Laut dem "MittelstandsMonitor 2008" ging es dem Mittelstand 2007 so gut wie noch nie seit der Wiedervereinigung. mehr
 

Sonntag, 6. April 2008

Urteil - Beamte müssen keine Praxisgebühr zahlen

Ein Bundesbeamter sah nicht ein, dass er die zehn Euro Praxisgebühr trotz Beihilfe selbst bezahlen sollte und klagte. Ein Göttinger Gericht verurteilte die Bundesfinanzdirektion alle Arztkosten des Beamten – auch die Praxisgebühr – zu erstatten. Einen Rüffel bekam auch der Gesetzgeber, der wohl geschlampt hat.

Der Eigenanteil von zehn Euro je Quartal, den Beamte für Arztkosten bezahlen müssen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der sogenannte Eigenbehalt, welcher der Praxisgebühr von gesetzlich versicherten Kassenpatienten entspricht, sei mit höherrangigem Recht unvereinbar, heißt es in der Entscheidung.

Die Richter gaben einem ehemaligen Bundesbeamten Recht. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass die für ihn als Versorgungsstelle zuständige Bundesfinanzdirektion Nord die „Praxisgebühr" von der Beihilfe zu seinen Arztkosten zweimal abgezogen hatte. Für den Einbehalt des Eigenanteils fehle die rechtliche Grundlage, entschieden die Göttinger Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte bereits im Juni 2004 entschieden, dass die nur auf einer verwaltungsinternen Anweisung begründete „Praxisgebühr" für Beamte rechtswidrig ist. Eine „amtsangemessene Alimentation" für Beamte, zu der auch die Beihilfe zu Krankheitskosten gehöre, dürfe aber nicht nur verwaltungsintern geregelt werden. Erforderlich sei vielmehr eine gesetzliche Regelung. Das BVG hatte jedoch zugleich entschieden, dass die verwaltungsinterne Anweisung weiter gelten dürfe, bis der Gesetzgeber innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes eine Regelung getroffen habe.

Nach Auffassung der Göttinger Richter hat der Gesetzgeber diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Der „überschaubare Zeitraum" sei „spätestens mit Ablauf des 30. September 2006 als beendet" anzusehen. Da die Kürzung der Beihilfe unzulässig sei, müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen nun in voller Höhe erstatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat die Bundesfinanzdirektion Nord gegen das Göttinger Urteil Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

(Aktenzeichen: 3 A 277/07)

Quelle: Welt online vom 2.4.08

 

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Abgeltungsteuer nur 15 Prozent?

Die Gerüchte um die Abgeltungsteuer nehmen kein Ende. Die neueste Wende: Die Regierung überlegt, die Pauschalsteuer von 25 auf 15 Prozent zu senken.

Überraschende Wende im Hickhack um die Abgeltungssteuer. Der Gesetzgeber erwägt, die ab 2009 geltende Pauschalsteuer auf 15 Prozent zu senken. So zitiert das Kapitalanlage-Magazin „DAS INVESTMENT" aus einem vertraulichen Papier. Unklar sei dabei noch, ob der niedrigere Steuersatz gleich ab 2009 gelte oder ob die neue Steuer mit 25 Prozent startet und erst 2011 auf 15 Prozent gesenkt werde.

Dies wäre die erste gute Nachricht für Fondssparer seit langem. Denn erst vor zwei Tagen sorgte ein Bericht der „Financials Times Deutschland" für Unruhe. Danach soll der Gesetzgeber angeblich planen, mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Regeln der Abgeltungssteuer speziell für Dachfonds zu verschärfen. Angeblich sollen künftig auch die innerhalb eines Dachfonds erzielten Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen.

Ab Januar 2009 wird die Pauschalsteuer die Versteuerung von Wertpapiergewinnen regeln: Der Pauschalsatz von 15 (oder 25 Prozent) plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer wird der Fiskus unabhängig von der Haltedauer beim Verkauf von Wertpapieren kassieren. Bis es so weit ist, greifen Übergangsregeln. So fallen Fonds- und Aktienkäufe bis Ende 2008 noch unter die alte Steuerregel. Werden sie länger als zwölf Monate gehalten, können sie später steuerfrei verkauft werden.

Quelle: (Haufe Online-Redaktion)

 

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Freitag, 4. April 2008

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