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Es werden Posts vom Oktober, 2008 angezeigt.

VVG-Reform bringt keine Transparenz bei Lebensversicherungskosten

Die Produktauswahl auf dem Markt der Lebens- und Rentenversicherunge n ist groß. Vor diesem Hintergrund rücken die Kosten beim Abschluss einer Lebensversicherung immer stärker in den Fokus der Verbraucher. Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene neue Versicherungsvertra gsgesetz (VVG) soll jetzt im Bereich der Lebens- und Rentenversicherunge n für mehr Kostentransparenz zugunsten der Kunden sorgen, um eine Vergleichbarkeit der Produkte zu erzielen. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) hält den bisherigen Entwurf noch nicht für ausreichend, da ein echter Vergleich der verschiedenen Altersvorsorgeprodu kte nach wie vor nicht möglich ist. Auch nach der gesetzlichen Neuerung ist für den Verbraucher oft nicht ersichtlich, welche Kosten tatsächlich bei Vertragsabschluss auf ihn zukommen. Das neue Versicherungsrecht soll für Klarheit sorgen: Sämtliche

Viele verstehen Riester-Rente nicht

Frankfurt/Main (dpa) - Sechs Jahre nach dem Start der Riester-Rente wissen laut einer repräsentativen Umfrage noch immer fast drei Viertel der Berechtigten nichts mit dem Produkt anzufangen. 70 Prozent der Menschen in Deutschland, die Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge hätten, verzichten darauf, wie die Deutsche Bank mitteilte. Ein Viertel davon versteht das Modell nicht und macht deswegen keinen Gebrauch von dieser Form der Vorsorge. Weitere 28 Prozent verzichten, weil sie zu wenig über das Produkt wissen. Befragt wurden deutschlandweit 1145 Menschen. Selbst unter den Riester-Sparern sieht die Deutsche Bank noch Aufklärungsbedarf: Fast jeder sechste beantrage die staatlichen Zulagen nicht ­ und verliere damit bares Geld. Zudem gaben 13 Prozent an, sie wüssten gar nicht, ob sie die Förderung überhaupt erhielten. Die nach dem früheren Bundesarbeitsminist er Walter Riester (SPD) benannte Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die s

Betriebsrente besser als private Vorsorge

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Riester-Rente kann nach Berechnungen der Stiftung Warentest fast immer besser für den Ruhestand vorgesorgt werden als mit einer privaten. Für welches der beiden staatlich geförderten Modelle sich Kunden entscheiden, hängt vor allem vom Einkommen und vom Familienstand ab, wie die Stiftung in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet. Die Renditen liegen allerdings immer deutlich über denen privater Versicherungen. Für Frauen ist die Riester-Rente laut Stiftung Warentest fast immer die erste Wahl bei der Altersversorgung. Da bei der betrieblichen Altersvorsorge die eingezahlten Beiträge anders als ursprünglich geplant auch nach 2008 von Sozialabgaben befreit bleiben, bringe sie für gesetzlich krankenversicherte Durchschnittsverdie ner etwa die gleiche Rendite wie eine private Riester-Re

Riester-Rente im Vorteil für gesetzlich versicherte Verheiratete

Da der geförderte Höchstbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge - die über die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgeschlossen werden kann - bei jährlich 2544 Euro liegt, dürfen Durchschnittsverdie ner laut Stiftung Warentest pro Monat 212 Euro von ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Der Nettolohn verringert sich bei einem Durchschnittsverdie ner aber nur um die Hälfte: Pro Monat werden also nur 106 Euro fällig. Allerdings fallen für gesetzlich Versicherte im Rentenalter bei der betrieblichen Vorsorge auch Sozialversicherungs abgaben an. Für Frauen ist die Riester-Rente laut Finanztest meist eine gute Wahl, weil sie auch bei einer kinderbedingten Auszeit vom Beruf gute Bedingungen bietet. So erhält eine Frau die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und 185 Euro je Kind, wenn sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt. Dasselbe gilt für verheiratete Frauen, die nicht arbeiten, wen

Lebensversicherungen: Wer hat welchen Anspruch?

Stirbt ein Begünstigter einer Lebensversicherung, ist häufig unklar, wer seinen Anteil erhält. Häufig müssen die Gerichte bemüht werden, um Klarheit zu schaffen.   Der Fall Der Versicherungsnehmer hatte seinen Bruder und seine Lebensgefährtin „zu gleichen Teilen" als Bezugsberechtigte aus seiner Lebensversicherung eingesetzt. Der Versicherungsnehmer und seine Lebensgefährtin kamen bei der Tsunami-Katastrophe im Jahre 2004 in Thailand ums Leben. Nach § 11 Verschollenheitsges etz wurde davon ausgegangen, dass beide gleichzeitig gestorben waren. Die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmer s beanspruchten die Hälfte der Versicherungssumme, da diese in den Nachlass des Versicherungsnehmer s falle. Das Urteil Das Oberlandesgericht Saarbrücken  führt zunächst aus, dass der Anteil, welcher der Lebensgefährtin des VN zugedacht war, nicht auf diese entfallen konnte, weil sie gleichzeitig mit dem VN, also nicht nach ihm verstorben war.   Sodann zieht das Gericht

Wohngebäudeversicherung: Wohnungseigentümer haftet nicht für versicherten Wasserschaden

Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlage n: Die Waschmaschine eines Wohnungseigentü mers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung. Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen? Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicher ung. Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden würde (Az. V ZR 62/06).   Quelle: Versicherungstipps vom 14.1.08

Preisvorteil durch Kassenwechsel bleibt

Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben. Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR). Den Kassen, in diesem Fall der AOK Rheinland-Pfalz mit einem Beitragssatz von 15,5 %, ist es damit untersagt zu behaupten, "dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, ohne auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen (...) hinzuweisen".  Denn damit werde, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, "ein für die Wahlentscheidung des Versicherten zugunsten oder zuungunsten einer Krankenkasse wesentlicher Umstand verschwiegen". Aktuell wird in den Medien ein Beitragssatz von 15,5% für 2009 diskutiert - berechnet vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG).