Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlage
Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicher
Quelle: Versicherungstipps vom 14.1.08
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Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlage
Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicher
Quelle: Versicherungstipps vom 14.1.08
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