Riester-Rente im Vorteil für gesetzlich versicherte Verheiratete

Da der geförderte Höchstbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge - die über die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgeschlossen werden kann - bei jährlich 2544 Euro liegt, dürfen Durchschnittsverdiener laut Stiftung Warentest pro Monat 212 Euro von ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen. Der Nettolohn verringert sich bei einem Durchschnittsverdiener aber nur um die Hälfte: Pro Monat werden also nur 106 Euro fällig. Allerdings fallen für gesetzlich Versicherte im Rentenalter bei der betrieblichen Vorsorge auch Sozialversicherungsabgaben an. Für Frauen ist die Riester-Rente laut Finanztest meist eine gute Wahl, weil sie auch bei einer kinderbedingten Auszeit vom Beruf gute Bedingungen bietet. So erhält eine Frau die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und 185 Euro je Kind, wenn sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt. Dasselbe gilt für verheiratete Frauen, die nicht arbeiten, wenn der Ehemann einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Minijobberinnen können es in Absprache mit dem Arbeitgeber so einrichten, dass sie in einen Riester-Vertrag einzahlen können. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Finanztest wies aber darauf hin, dass der Riester-Vertrag dann angerechnet wird, wenn im Alter Grundsicherung vom Staat gezahlt wird. Ob diese Regelung weiter so gilt, ist allerdings unklar.

 

Quelle: Suedeutsche Zeitung vom 16.1.08

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