VVG-Reform bringt keine Transparenz bei Lebensversicherungskosten

Die Produktauswahl auf dem Markt der Lebens- und Rentenversicherungen ist groß. Vor diesem Hintergrund rücken die Kosten beim Abschluss einer Lebensversicherung immer stärker in den Fokus der Verbraucher. Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll jetzt im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen für mehr Kostentransparenz zugunsten der Kunden sorgen, um eine Vergleichbarkeit der Produkte zu erzielen. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) hält den bisherigen Entwurf noch nicht für ausreichend, da ein echter Vergleich der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte nach wie vor nicht möglich ist. Auch nach der gesetzlichen Neuerung ist für den Verbraucher oft nicht ersichtlich, welche Kosten tatsächlich bei Vertragsabschluss auf ihn zukommen.

Das neue Versicherungsrecht soll für Klarheit sorgen: Sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten sowie die laufenden Vertragskosten werden jetzt bei Vertragsabschluss ausgewiesen. Diese geben jedoch nur Auskunft über die Kosten für den Versicherungsmantel. Angaben zur gesamten Kostenbelastung eines Produktes erhalten die Verbraucher laut ITA damit immer noch nicht. Diese bleiben meist im Verborgenen. Insbesondere Kosten für die Kapitalanlage werden nicht mit einbezogen, obwohl sie einen signifikanten Einfluss auf die tatsächliche Rendite haben. „Die Kapitalanlagekosten müssen in Zukunft bei der Darstellung der Gebühren unbedingt berücksichtigt werden, damit ein objektiver Produktvergleich für Verbraucher möglich ist", erklärt Dr. Mark Ortmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des ITA. „Die Kunden haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel sie letztendlich für eine Lebensversicherung bezahlen."

Wirkliche Transparenz bei Altersvorsorgeprodukte schaffen Verbraucher wünschen sich mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten und Verwaltungsgebühren von Lebensversicherungen. Dies ergab eine repräsentative Studie des ITA in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). 70,4 Prozent der Befragten gaben 2007 an, dass ihnen das Kriterium Kostentransparenz besonders wichtig ist. Das ITA unterstützt dabei die Forderung von Verbraucherschutzorganisationen nach mehr Transparenz und empfiehlt die Einführung der Effektivkostenmethode. Diese Kennziffer, die in Großbritannien bereits zum Einsatz kommt, gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent der Rendite für die Abschluss- und Verwaltungskosten – den so genannten Versicherungsmantel – verwendet werden und wie viel für die reine Kapitalanlage. Sie ist ein Maß für die durchschnittliche Renditeminderung pro Jahr. Auf diese Weise werden unterschiedliche Produkte in ihren tatsächlichen Kosten und Renditen vergleichbar.

Klare Regelungen zur Offenlegung sämtlicher Vertrags-, Abschluss- und Kapitalanlagekosten sind ein wichtiger Schritt zu mehr Markttransparenz. „Die VVG-Reform muss noch nachgebessert werden. Die in Großbritannien bewährte Methode wäre für deutsche Verbraucher von erheblichem Nutzen", erläutert Ortmann. Damit ist es Verbrauchern möglich, verschiedene Lebensversicherungen objektiv miteinander zu vergleichen. So beeinflussen die unterschiedlichen Kosten für die Kapitalanlage die Höhe der Lebensversicherung erheblich. „Die Effektivkostenmethode muss auch in Deutschland zum gesetzlichen Standard werden. Damit wird echte Transparenz für die Verbraucher geschaffen. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten wären so nicht mehr in der Lage die Kosten zu verschleiern", so Ortmann weiter. Durch die separate Ausweisung der Gebühren ist auch ein Verschieben der sichtbaren Versicherungsmantelkosten auf die nicht sichtbaren Kapitalanlagekosten nicht mehr möglich

Quelle: Fonds professionell vom 3.3.08

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