Aufmerksamkeiten bis 40 Euro an Kunden ab sofort steuerfrei

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner können nach § 37b EStG mit der 30-prozentigen Pauschalsteuer versteuert werden, damit der bedachte Geschäftspartner den Wert der erhaltenen Zuwendung nicht als Einnahme versteuern muss. Eine Verfügung der OFD Frankfurt sorgt hier nun für eine Erleichterung: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer bleiben ab sofort steuerfrei. Laut OFD wird auf Bund-Länder-Ebene jetzt die Rechtsauffassung vertreten, dass Kunden und Geschäftspartner beim Erhalt von Aufmerksamkeiten Arbeitnehmern gleichgestellt werden.

 

Mit anderen Worten:

 

Für Zuwendungen an Dritte muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden, wenn es sich bei den Präsenten um Aufmerksamkeiten handelt. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen im Wert von maximal 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer, die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Der Persönliche Anlass sollte auf dem Geschenkbeleg notiert werden. Dies sind z.B. Geburtstag, Jubiläum etc., nicht aber Geschenke zu Weihnachten, Ostern oder sonstigen „unpersönlichen“ Feiertagen.

 

(Quelle: ESD Mitglied VHP Dr. Vogt, Held & Partner | Abo der VHP SteuerNews unter: http://www.vhp.de/content/e77/e80/index_ger.html)

 

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