BGH-Urteil: Schadensersatz bei Internet-Ausfall

„Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Internet-Zugang von zentraler Bedeutung für die Lebensführung der Nutzer ist. Bei einem Ausfall stehe ihnen daher ein Schadensersatz zu.

 

Wenn der Internet-Zugang ausfällt, dann steht dem Nutzer ein Schadensersatz von seinem Provider zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden (AZ: III ZR 98/12).  Im konkreten Fall hatte der Kläger zwischen Dezember 2008 und Februar 2009 seinen DSL-Internet-Anschluss nach einer Tarifumstellung nicht mehr nutzen können. Dadurch konnte er nicht nur nicht mehr im Internet surfen, sondern auch der Empfang und Versand von Faxnachrichten und das Führen von VoIP-Gesprächen waren nicht mehr möglich. Der betroffene Kläger musste auf ein Mobiltelefon ausweichen und verlangte im Gegensatz eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 50 Euro pro Tag und insgesamt rund 3000 Euro. 

 

Der BGH entschied nun, dass die …“

 

Quelle/weiterlesen: pcwelt.de

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