GmbH-Geschäftsführer in der Falle

„Ich berichte hier auf dieser Seite über mehr als 37 Fallen, die GmbH-Geschäftsführer ruinieren!

Wenn Sie nur eine einzige Falle nicht kennen, dann hält das deutsche Insolvenzrecht für Sie folgendes bereit:

1. Gefängnisstrafe bis 5 Jahre
2. plus 5 Jahre Berufsverbot
3. plus Verweigerung der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz.

99 Prozent aller GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, dass sie regelmäßig, Jahr für Jahr mindestens eine gravierende Straftat begehen, auf die der Staatsanwalt schon wartet - und die mit exakt den genannten Strafen bedroht sind. Und die ihre berufliche, private und ihre Existenz als Unternehmer kosten kann, falls sie für die GmbH Insolvenzantrag stellen müssen.

Und das kann heutzutage ganz schnell und unverschuldet passieren, z.B. wenn man einen oder mehrere gute Kunden verliert oder wenn Zahlungen ausfallen. Aktuelles Beispiel:

Die aufstrebende Nachrichtenagentur DAPD hat vor gut 4 Wochen noch ihr Sommerfest gefeiert - mit Hans Dietrich Genscher und Philip Rösler als Gäste ...

 

Gestern berichtete die WirtschaftsWoche über die Insolvenz.

Was läuft falsch in Deutschland?

Fachleute schätzen: An 90 Prozent der Verurteilungen von Geschäftsführern wegen Insolvenzstraftaten trägt der Steuerberater eine gravierende Mitschuld!

99 Prozent aller Gesellschafter-Geschäftsführer in Deutschland stehen mit einem Bein im Gefängnis. Sie vermutlich auch, auch wenn es der GmbH heute noch gut geht!

Interesse? „ -> QUELLE & weiterlesen

 

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