"6 Prozent Zinsen p.a.: Geldanlage Finanzamt" - finanzversteher.de

„Wenn Ihnen jemand etwas von 6 Prozent Zinsen im Jahr erzählt, dann wittern Sie sicherlich ein hohes Risiko. Denn Rendite und Risiko gehen bekanntlich Hand in Hand. Wer zahlt heute schon 6 Prozent Zinsen? Es gibt jemanden: Jemand, von dem man gemeinhin annimmt, dass er eher Geld einsammelt anstatt gibt – den Fiskus.

Per Gesetz ist das Finanzamt verpflichtet 6 Prozent Zinsen pro Jahr zu bezahlen: Nämlich dann, wenn es den Steuerbescheid mit einer möglichen Steuerrückzahlung nicht fristgerecht zustellt – diese Frist beginnt 15 Monate nach Wirksamwerden der Steuer. Im §233a der Abgabenordnung steht unter den Zinsvorschriften, dass dann pro Monat 0,5 Prozent Zinsen auf die zu bezahlende Summe berechnet werden müssen, das sind pro Jahr satte 6 Prozent.

Bei Pflicht zur Steuererklärung

Je länger der Steuerbescheid auf sich warten lässt, desto mehr kann sich der Steuerzahler also freuen – sofern er vom Staat Geld zurückbekommt. 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres beginnt die Verzinsung und endet mit der Zustellung des Steuerbescheids. Sollten Sie also zum Beispiel für das Jahr 2010 zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sein und diese fristgerecht eingereicht haben, dann muss der Bescheid vom Finanzamt bis zum 31. März 2012 bei Ihnen eingegangen sein. Wenn nicht, begann am 1. April 2012 die Verzinsung mit 6 Prozent p.a.. Ein Wehrmutstropfen: Die meisten Steuererklärungen taugen nicht zur Geldanlage. Denn die Finanzämter arbeiten schnell und die meisten Bescheide liegen binnen der 15 Monatsfrist beim Steuerzahler auf dem Tisch. Interessant wird es eher bei strittigen Steuerbescheiden. Vor Gericht ausgefochtene Dispute dauern teilweise über zwei Jahre. Sollte der Steuerzahler Recht behalten und gewinnen, muss der Fiskus den Erstattungszins gewähren.

Freiwillige Steuererklärung

Quelle /Weiterlesen

Kommentare