Scheidung kann Riester-Rentnern sehr schaden
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Riestern darf fast jeder und auch gleich mehrfach, sogar höher als staatlich gefördert oder auch ganz ohne Eigenbeitrag. Was es dabei zu beachten gilt, hat das Bundesministerium der Finanzen in seinem Rundschreiben vom 5. Februar 2008 an die Obersten Finanzbehörden der Länder mit zahlreichen Beispielrechnungen erläutert. Grundsätzlich vier Prozent der maßgebenden Einnahmen" müssen im laufenden Jahr als Altersvorsorgebeiträ Elterngeld ist keine maßgebende EinnahmeZu den maßgebenden Einnahmen" für die Höhe der Riester- Berücksichtig wird dieses bis zur Beitragsbemessungs- Zulagen und nachgelagerte BesteuerungNeben Grund- Ergibt das mehr als die Zulagen, wird der Unterschiedsbetrag von Finanzamt erstattet, das die entsprechende Günstigerprüfung vornimmt. Die späteren Renten werden nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG nachgelagert besteuert. Geteilte Zulagen für mehrere Riester- Es bleibt jedem Förderberechtigten unbenommen, zwei oder drei Riester- Legt sich der Sparer nicht fest, entscheidet die Zulagenstelle. Die orientiert sich dann an der Höhe der Eigenbeiträge, die auf die jeweiligen Verträge geleistet werden. Wo diese am höchsten sind, kommt auch die aufgeteilte Zulage hinzu. Auch mehr als vier Prozent sind erlaubtWer mehr als die geförderten vier Prozent seines Entgelts in seinen Riester- Eine schädliche Verwendung der Riester- Steueregeln für nicht geförderte VerträgeWird eine nicht geförderte Sparleistung als Rente erbracht, dann unterliegt diese der Ertragsanteil- Für Kapitalleistungen, sofern der Vertrag wenigstens zwölf Jahre gelaufen ist und der Riester- Gar nichts bezahlen für Riester...Weniger als die vier Prozent des beitragspflichtigen Einkommens geht aber auch. Dann gibt es die staatlichen Zulagen anteilig. Der seit 2005 einheitliche Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr ist aber ein Muss für Rentenversicherungs Wer nicht versicherungspflich ...müssen die mittelbar FörderberechtigtenNeu ist das nicht, wie ein Zitat aus der Broschüre Die Riesterrente / 100 Fragen & Antworten", Ausgabe 2002, des damaligen Verbandes Deutscher Rentenversicherungs Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner förderberechtigt ist, besteht die Möglichkeit, dass beide Partner die Zulagen erhalten. (...) Der ursprünglich nicht förderberechtigte Ehegatte leitet seine Zulagenberechtigung dann vom förderberechtigten Ehegatten ab und muss dafür selbst keine Beiträge aus eigenen Mitteln leisten. Beide Ehegatten erhalten in diesem Fall die Grundzulage". Das Risiko solcher Riester- Rente muss sein,...Die Auszahlung hat grundsätzlich als Rente zu erfolgen, und zwar frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Riester- Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, ist die Vollendung des 62. Lebensjahres Bedingung. Das gilt dann auch für Basis- ...aber Kapitalleistungen sind erlaubtEine Kapitalleistung ist aber nicht in allen Fällen schädlich. Bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens dürfen beim Eintritt in den Ruhestand ohne negative Folgen gezahlt werden. Auch die Kapitalabfindung von Kleinstrenten bleibt ohne steuerliche Folgen. Kleinstrenten dürfen aber ein Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung nicht überschreiten. Das sind im laufenden Jahr bei einer Bezugsgröße von 2.485 Euro gerade einmal 24,85 Euro im Monat. Der frühe Wohn- Außerdem darf das angesparte Altersvermögen ausgenommen der Betriebs- Er muss später auch zurückbezahlt werden. Dafür steht der alte Wohn- Schädlich ist die Auswanderung. |
Quelle: VersJ vom 13.2.08
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