Eltern haften für Ihre Kinder - oder?
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Wer als Aufsichtspflichtige Es reicht aus, wenn der Aufsichtspflichtige einige Meter vor dem Kind hergeht und regelmäßig nach ihm schaut so das Amtsgericht Koblenz in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 10. Mai 2007 (Az.: 4 C 43/07). Sturz einer älteren DameNach einer Mitteilung des Anwalt Suchservice war die 79- Die ältere Dame behauptete, dass der dreieinhalbjä Sie machte den Vater des Kindes für den Zwischenfall verantwortlich. Denn dieser war zum Zeitpunkt des Unfalls unbestritten einige Meter vor seinem Sohn hergegangen, ohne ständig nach ihm zu schauen. Erfolglose KlageDer Vater war allerdings der Ansicht, ausreichend auf seinen Sohn aufgepasst zu haben. Er wies daher die Schadenersatz- Auch mit ihrer hiergegen gerichteten Klage hatte die Frau keinen Erfolg. Sie musste zu ihrem Verdruss auch noch die Kosten des Rechtsstreits bezahlen. Zwar ist ein Vater dazu verpflichtet, sein dreieinhalbjä Weder praktikabel noch kindgerechtDie Intensität der Aufsichtspflicht von Eltern ist nicht nur von dem Alter des Kindes abhängig, sondern auch davon, ob es sich um ein besonders lebhaftes und schwer zu beaufsichtigendes Kind handelt. Von Letzterem ging das Gericht in dem zu entscheidenden Fall nicht aus. Eine Überwachung eines dreieinhalbjä Angesichts der Tatsache, dass sich in dem Kaufhaus nur relativ wenige Menschen aufhielten, musste der Vater auch von keiner erhöhten Gefahrenlage ausgehen. Er musste im Übrigen auch nicht damit rechnen, dass sein Sohn eine nicht mehr ganz so standfeste Person umlaufen könnte. |
Quelle: VersJ vom 22.1.08
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