Staatliche Förderung von Wohneigentum zur Altersvorsorge ersetzt Eigenheimzulage

Als Ersatz für die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage wird demnächst wohl der "Wohn-Riester" verabschiedet werden. Damit soll Wohneigentum als eine Form der Altersvorsorge staatlich gefördert werden. Dabei wird es wahrscheinlich sowohl Erleichterungen im Rahmen von Riester-Verträgen als auch eine unmittelbare Förderung der Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum geben.

Seit Beginn der Riester-Rente im Jahr 2002 wird gefordert, dass der Erwerb von Immobilien als Form der privaten Altersvorsorge stärker gefördert wird. In einem Beitrag in Heft 2/2008 der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazin" wird dargestellt, wie der aktuelle Stand der Diskussion darüber ist. Noch gilt die bisherige Regelung, dass ein Teil der im Rahmen eines Riester-Vertrags bereits angesparten Summe als zinsloser Kredit entnommen werden kann, um damit selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren, maximal bis zu 50.000 EUR. Das rechnet sich allerdings nur, wenn der Riester-Vertrag eine schlechte Rendite erwirtschaftet und die Hypothekenzinsen relativ hoch sind. Aktuell trifft beides nicht zu. Außerdem muss dieser zinslose Kredit später wieder auf das Riester-Konto zurückgezahlt werden, damit der Sparer den vollen Betrag zur Verfügung hat, wenn er ins Rentenalter kommt. Diese Regelung gilt als eher unbefriedigend.

Deshalb soll noch in der ersten Jahreshälfte 2008 eine neue Form der Riester-Förderung beschlossen werden, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten dürfte. Mit ihr wird die private Altersvorsorge in Form von Wohneigentum staatlich gefördert. Ein wesentliches Element wird sein, dass bis zu 75 % des bereits angesparten Betrags entnommen werden kann und dass diese Mittel nicht mehr zwingend bis zu Beginn der Auszahlungsphase zurückgezahlt werden müssen. Alternativ können Baudarlehn auch direkt gefördert werden. Statt in einen Riester-Vertrag können die staatlichen Fördermittel dann direkt für die Tilgung von Darlehn verwendet werden. Auch in der Auszahlungsphase wird es Veränderungen geben. Bisher durften nur höchstens 30 % des Kapitals zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie genutzt werden - zukünftig sind es 75 %. Bedingung ist allerdings, dass der Sparer die Immobilie 20 Jahre lang behält oder das dafür gebildete Kapital in anderes selbst genutztes Wohneigentum oder Genossenschaftsanteile steckt.

Quelle: LexisNexis vom 19.02.2008

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