Riester-Rente wird weiter auf Grundsicherung angerechnet

Riester-Rente wird weiter auf Grundsicherung angerechnet

Kleinverdiener müssen weiter damit leben, dass ihre Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung angerechnet wird.

Die Bundesregierung will auf eine Anrechnung von Riester-Renten auf die soziale Grundsicherung im Alter nicht verzichten. Es handele sich bei der Grundsicherung um eine bedarfsabhängige Sozialleistung, schreibt das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Alle verfügbaren Mittel müssen eingesetzt werden

Ältere müssten zunächst alle verfügbaren Mittel einsetzen, um Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden, zitiert die „Sächsische Zeitung" aus dem Schreiben. Seit 2003 erhalten Ruheständler, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, vom Staat eine Grundsicherung von durchschnittlich 627 Euro. Dafür müsste ein Durchschnittverdiener 27 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Versicherungskaufleute: Riester-Ersparnisse sollten Schonvermögen sein

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) forderte, die Ersparnisse aus einem Riester-Rentenvertrag zum geschützten Schonvermögen zu erklären. Dies sei notwendig, „damit sich riestern lohnt", heißt es in einer BVK-Mitteilung.

(dpa)

 

Quelle: Haufe vom 15.2.08

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