Mindestbemessungsgrenze in der GKV für Selbstständige rechtens

(ac) Für einen Selbstständigen, der freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, gilt grundsätzlich eine Mindestbemessungsgrenze. Nach Ansicht des Gerichts sei dies durchaus mit der Verfassung vereinbar, da die Einkommensermittlung von Selbstständigen grundsätzlich anders erfolge. So sind bei der Einkunftsermittlung Selbstständiger beispielsweise Abschreibungen zu berücksichtigen, was gegenüber Pflichtversicherten durchaus ein Vorteil darstellen kann. Im Hinblick auf die seit dem 1. April 2007 bestehende Möglichkeit beziehungsweise Aufforderung des Gesetzgebers an die Krankenkassen, auch weitergehende Härtefallregelungen in die Satzung aufzunehmen, sei auch kein anderes Ergebnis anzunehmen, da der Gesetzgeber dieser Regelung keine Rückwirkung beimesse, so das Gericht.

LSG Hamburg, Urt. v. 21.11.2007, Az.: L 1 KR 15/07

 

Quelle: AssCompact v. 22.2.08

 

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