Autounfall: Wer zahlt die Anwaltsgebühren?

Wer nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt beauftragt, eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen, kann die Kosten dafür nicht vom Unfallgegner ersetzt verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 1 U 105/11) entschieden. Die gegnerische Versicherung hatte sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Kosten des Unfalls und auch die für die Beauftragung des Rechtsanwaltes zu übernehmen. Nur die zusätzlich berechneten Kosten für die Einholung der Deckungszusage wollte sie nicht übernehmen. Zu Recht, wie die Karlsruher Richter entschieden. Denn der Unfallgegner ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis dastehen würde. Die Einholung einer Deckungszusage ist aber nicht von dem Unfallereignis abhängig, sondern kann vom Versicherten jederzeit auch ohne Anwalt erfolgen. Deshalb müssen die Kosten auch nicht vom Unfallgegner erstattet werden.

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