Dieses Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlagen: Die Waschmaschine eines Wohnungseigentümers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung. Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung. Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden würde (Az. V ZR 62/06).
Quelle: Versicherungstipps vom 14.1.08
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