Dieses  Problem gibt es häufiger in Eigentumswohnanlagen: Die Waschmaschine eines  Wohnungseigentümers läuft aus und sorgt für einen Wasserschaden in einer  anderen Wohnung. Die Frage lautet dann: Welche Versicherung muss zahlen?  
Die  Antwort des Bundesgerichtshofs: Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung.  Dem Geschädigten steht daneben kein weiterer Anspruch gegen den Miteigentümer  als Schadensverursacher zu, weil der Schaden ansonsten doppelt reguliert werden  würde (Az. V ZR 62/06).
  
 Quelle:  Versicherungstipps vom 14.1.08
 
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