Riester-Rente im Vorteil für gesetzlich versicherte Verheiratete
Da der geförderte Höchstbetrag für eine  betriebliche Altersvorsorge -  die über die Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds  abgeschlossen werden kann - bei jährlich 2544 Euro liegt, dürfen  Durchschnittsverdiener laut Stiftung Warentest pro Monat 212 Euro von ihrem  Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für eine Betriebsrente abzweigen.  Der Nettolohn verringert sich bei einem Durchschnittsverdiener aber nur um  die Hälfte: Pro Monat werden also nur 106 Euro fällig. Allerdings fallen für  gesetzlich Versicherte im Rentenalter bei der betrieblichen Vorsorge auch  Sozialversicherungsabgaben an. Für Frauen ist die Riester-Rente laut  Finanztest meist eine gute Wahl,  weil sie auch bei einer kinderbedingten Auszeit vom Beruf gute Bedingungen  bietet. So erhält eine Frau die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und 185 Euro  je Kind, wenn sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt. Dasselbe  gilt für verheiratete Frauen, die nicht arbeiten, wenn der Ehemann einen  Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Minijobberinnen können es in Absprache mit  dem Arbeitgeber so einrichten, dass sie in einen Riester-Vertrag einzahlen  können. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II  bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen  unberücksichtigt. Finanztest wies  aber darauf hin, dass der Riester-Vertrag dann angerechnet wird, wenn im Alter  Grundsicherung vom Staat gezahlt wird. Ob diese Regelung weiter so gilt, ist  allerdings unklar.      
Quelle: Suedeutsche Zeitung vom 16.1.08

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