Sozialversicherungs-Rechengrößen 2009
Immer zum  Jahresbeginn werden Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen und  Bezugsgrößen in der Sozialversicherung an die aktuelle wirtschaftliche  Entwicklung angepasst. Dies hat Auswirkungen für Arbeitgeber, Beschäftigte und  Familienversicherte.
 Beitragsbemessungsgrenzen  steigen  
Die Beiträge in der  Sozialversicherung werden von den Einnahmen der Versicherten, höchstens bis zur  Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Zum Jahreswechsel 2009 steigt nach ersten  Berechnungen die Bemessungsgrenze in der Kranken-und Pflegeversicherung von  3.600 EUR um 75 EUR auf 3.675 EUR im Monat. In der Renten- und  Arbeitslosenversicherung sind Beiträge in den alten Bundesländern von maximal  5.400 EUR (2008: 5.300 EUR) und in den neuen Bundesländern von höchstens 4.550  EUR (2008: 4.500 EUR monatlich zu zahlen. Bei unveränderten Beitragssätzen wären  demnach für Spitzenverdiener in den alten Bundesländern knapp 36 EUR und in den  neuen Ländern rund 24 EUR im Monat mehr fällig.
Höhere  Jahresarbeitsentgeltgrenzen  
In der  Krankenversicherung sind höher verdienende Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn  ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze  übersteigt. Diese beträgt im Jahr 2009 voraussichtlich 48.600 EUR  bundeseinheitlich nach 48.150 EUR im laufenden Jahr. Für Arbeitnehmer, die am  31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei  und privat versichert waren, gilt eine Grenze von 44.100 EUR (2008: 43.200 EUR).  Wird die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren  überschritten, können sich Arbeitnehmer entweder bei ihrer Krankenkasse  freiwillig versichern oder zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen  wechseln. Wegen der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen sollte die Wahl  gründlich überlegt werden.
Bezugsgrößen in der  Sozialversicherung klettern leicht  
Die Bezugsgrößen in  der Sozialversicherung sind Grundlage für eine Reihe von Rechenwerten im  Beitrags- und Leistungsrecht. Die Bezugsgröße (West) steigt zum Jahreswechsel  voraussichtlich von monatlich 2.485 EUR auf 2.520 EUR, im Osten von 2.100 EUR  auf 2.135 EUR. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Familienangehörige bundesweit  monatliche Einkünfte von 360 EUR (2008: 355 EUR) erzielen können, ohne ihre  Mitversicherung bei der Krankenkasse zu verlieren. Die Erstattungssätze der  Kassen für selbstbeschaffte Kräfte zur häuslichen Krankenpflege oder  Haushaltshilfe orientieren sich ebenfalls an der Bezugsgröße; die Kassen können  jetzt bis zu 2 EUR mehr pro Tag zahlen. Auch 2009 bleibt es bei der  Versicherungsfreiheit der "400-Euro-Jobs". Außerdem hat der Chef die  Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende allein zu tragen, wenn die  monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 EUR  beträgt.
Rechtskraft?  
Die  Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 liegt als Referentenentwurf vor.  Die Erfahrung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Werte regelmäßig  unverändert übernommen wurden.

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