Urteil - Beamte müssen keine Praxisgebühr zahlen
Ein Bundesbeamter sah nicht ein, dass er die zehn Euro Praxisgebühr trotz Beihilfe selbst bezahlen sollte und klagte. Ein Göttinger Gericht verurteilte die Bundesfinanzdirekti
Der Eigenanteil von zehn Euro je Quartal, den Beamte für Arztkosten bezahlen müssen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der sogenannte Eigenbehalt, welcher der Praxisgebühr von gesetzlich versicherten Kassenpatienten entspricht, sei mit höherrangigem Recht unvereinbar, heißt es in der Entscheidung.
Die Richter gaben einem ehemaligen Bundesbeamten Recht. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass die für ihn als Versorgungsstelle zuständige Bundesfinanzdirekti
Das Bundesverwaltungsge
Nach Auffassung der Göttinger Richter hat der Gesetzgeber diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Der überschaubare Zeitraum" sei spätestens mit Ablauf des 30. September 2006 als beendet" anzusehen. Da die Kürzung der Beihilfe unzulässig sei, müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen nun in voller Höhe erstatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat die Bundesfinanzdirekti
(Aktenzeichen: 3 A 277/07)
Quelle: Welt online vom 2.4.08
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