Ein Bundesbeamter sah nicht ein, dass er die zehn Euro Praxisgebühr trotz Beihilfe selbst bezahlen sollte und klagte. Ein Göttinger Gericht verurteilte die Bundesfinanzdirekti on alle Arztkosten des Beamten auch die Praxisgebühr zu erstatten. Einen Rüffel bekam auch der Gesetzgeber, der wohl geschlampt hat. Der Eigenanteil von zehn Euro je Quartal, den Beamte für Arztkosten bezahlen müssen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der sogenannte Eigenbehalt, welcher der Praxisgebühr von gesetzlich versicherten Kassenpatienten entspricht, sei mit höherrangigem Recht unvereinbar, heißt es in der Entscheidung. Die Richter gaben einem ehemaligen Bundesbeamten Recht. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass die für ihn als Versorgungsstelle zuständige Bundesfinanzdirekti on Nord die Praxisgebühr" von der Beihilfe zu seinen Arztkosten zweimal abgezogen hatte. Für den Einbehalt des Eigenanteils fehle die rechtliche Grundlage, entschieden di...