Staatliche Förderung von Wohneigentum zur Altersvorsorge ersetzt Eigenheimzulage
Als Ersatz für die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage wird demnächst wohl der "Wohn-Riester" verabschiedet werden. Damit soll Wohneigentum als eine Form der Altersvorsorge staatlich gefördert werden. Dabei wird es wahrscheinlich sowohl Erleichterungen im Rahmen von Riester-Verträgen als auch eine unmittelbare Förderung der Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum geben.
Seit Beginn der Riester-Rente im Jahr 2002 wird gefordert, dass der Erwerb von Immobilien als Form der privaten Altersvorsorge stärker gefördert wird. In einem Beitrag in Heft 2/2008 der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazi
Deshalb soll noch in der ersten Jahreshälfte 2008 eine neue Form der Riester-Förderung beschlossen werden, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten dürfte. Mit ihr wird die private Altersvorsorge in Form von Wohneigentum staatlich gefördert. Ein wesentliches Element wird sein, dass bis zu 75 % des bereits angesparten Betrags entnommen werden kann und dass diese Mittel nicht mehr zwingend bis zu Beginn der Auszahlungsphase zurückgezahlt werden müssen. Alternativ können Baudarlehn auch direkt gefördert werden. Statt in einen Riester-Vertrag können die staatlichen Fördermittel dann direkt für die Tilgung von Darlehn verwendet werden. Auch in der Auszahlungsphase wird es Veränderungen geben. Bisher durften nur höchstens 30 % des Kapitals zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie genutzt werden - zukünftig sind es 75 %. Bedingung ist allerdings, dass der Sparer die Immobilie 20 Jahre lang behält oder das dafür gebildete Kapital in anderes selbst genutztes Wohneigentum oder Genossenschaftsante
Quelle: LexisNexis vom 19.02.2008
Kommentare
Kommentar veröffentlichen